Die Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht


Die Situation

In Deutschland zahlen mehr als eine Million Menschen seit Jahren Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Trotz jahrelanger Beitragszahlung haben die Betroffenen keinen gesicherten Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit. Seitens der betroffenen Menschen sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob Sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das Bundessozialgericht hat bereits vor Jahren auf diese Fehler im Sozialsystem und die sich daraus ergebenden Folgen hingewiesen.

 


Die Betroffenen

Bei Einzelfirmen sind überwiegend Angestellte betroffen, die im Betrieb:

  • der Eltern
  • des Ehepartners

beschäftigt sind.

Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich überwiegend um:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung
  • mitarbeitende Familienangehörige im Unternehmen
  • Prokuristen mit Einzel- oder Gesamtprokura


 

 

 

Die Vorteile, die sich für den Sozialversicherungspflicht-Befreiten ergeben:

  • Rückerstattung der bereits geleisteten Beiträge aus dem betroffenen Zeitraum (Rentenversicherungsbeiträge bis maximal 30 Jahre / Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis maximal 4 Jahre + Rumpfjahr)
  • Deutlich effektivere Altersvorsorge
  • Es besteht die Möglichkeit, das gesparte Vermögen zu vererben
  • Keine Minderung der Hinterbliebenenrente
  • Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der IFFKO keinerlei Rechtsberatung erfolgt.

 

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